Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.
Was leistet die Pflegekasse?
Pflegesachleistung: Die Pflege wird von einem zugelassenen Pflegedienst durchgeführt.
Pflegegeldleistung: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.
Kombileistung: Die Pflege wird von einem Pflegedienst und Angehörigen für einen festgelegten, monatlichen Betrag
durchgeführt.
Bei der Erhebung des Pflegegrad werden sechs Module betrachtet:
Modul 1: Mobilität
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Modul 3: Verhaltensweisen und Psychische Problemlagen
Modul 4: Selbstversorgung
Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Modul 6: Gestaltung des Altagslebens und sozialer Kontakte.
Je nach Bedarf des jeweiligen Patienten wird dann in Pflegegraden eingeteilt. Diese unterscheiden sich wie folgt:
Kein Pflegegrad
Personen, die bei der Erhebung unter 12,5 Punkte liegen.
Pflegegrad 1
Personen, die bei der Erhebung zwischen 12,5 bis unter 27 Punkte liegen. Die Pflegekasse trägt Entlastungsleitungen nach § 45b SGB XI des Pflegedienstes im Monat bis zu 125 Euro.
Pflegegrad 2
Personen, die bei der Erhebung zwischen 27 bis unter 47,5 Punkte liegen. Die Pflegekasse trägt Pflegesachleistungen des Pflegedienstes bis zu 761 Euro im Monat. Pflegegeldleistungen betragen 332 Euro im Monat, Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI bis zu 125 Euro im Monat. Eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung sind möglich.
Pflegegrad 3
Personen, die bei der Erhebung zwischen 47,5 bis unter 70 Punkte liegen. Die Pflegekasse trägt Pflegesachleistungen des Pflegedienstes bis zu 1.432 Euro im Monat. Pflegegeldleistungen betragen 573 Euro im Monat, Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI bis zu 125 Euro im Monat. Eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung sind möglich.
Pflegegrad 4
Personen, die bei der Erhebung zwischen 70 bis unter 90 Punkte liegen. Die Pflegekasse trägt Pflegesachleistungen des Pflegedienstes bis zu 1.778 Euro im Monat. Pflegegeldleistungen betragen 765 Euro im Monat, Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI bis zu 125 Euro im Monat. Eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung sind möglich.
Pflegegrad 5
Personen, die bei der Erhebung zwischen 90 bis unter 100 Punkte liegen. Die Pflegekasse trägt Pflegesachleistungen des Pflegedienstes bis zu 2.200 Euro im Monat. Pflegegeldleistungen betragen 947 Euro im Monat, Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI bis zu 125 Euro im Monat. Eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung sind möglich.